Firmen Weihnachtsgeschenke für Ihre Mitarbeiter
Kleine Geschenke für Mitarbeiter zu Weihnachten erhalten die Freundschaft
Danken sie anlässlich des Weihnachtsfests nicht nur Ihren Kunden und Lieferanten, sondern auch besonders Ihren Mitarbeitern, die Ihr Unternehmen zu einem Erfolg machen! Mitarbeitergeschenke sind jedoch nicht weihnachtsabhängig. Mit kleinen Aufmerksamkeiten im Verlauf des Geschäftsjahres zeigen Sie Ihren Mitarbeitern Wertschätzung.
Warum lohnt es sich in Firmen Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter zu investieren?
Mit Mitarbeitergeschenken zu Weihnachten machen Sie Ihrem Team eine Freude und schaffen zudem eine angenehme Atmosphäre am Arbeitsplatz. Außerdem steigen die Produktivität bei der Arbeit, wenn Ihre Mitarbeiter zufrieden sind und sich wohl und wertgeschätzt fühlen. Darüber hinaus erhalten Sie einen finanziellen Vorteil, wenn Sie zu den Lieferanten- und Kundengeschenken auch Präsente für Ihre Mitarbeiter mitbestellen auf Grund der höheren Staffelung.
Mit Mitarbeitergeschenken zum Weihnachtsfest machen Sie nichts falsch
Der Fantasie ist bei der Auswahl der Geschenke keine Grenzen gesetzt. Neben klassischen Weihnachtsgeschenken, wie Adventskalender und Schokonikoläuse, können Sie auch zu Ihrer Branche passende Geschenke auswählen oder Technikgeschenke wie bedruckte Powerbanks. Über ein Dankeschön zum Jahresabschluss auf der Weihnachtsfeier freuen sich Ihre Mitarbeiter garantiert.
Wir beraten Sie gerne persönlich entsprechend Ihrer Budgetvorstellungen und Wünsche bezüglich der Weihnachtspräsente. Entdecken Sie auch unsere nachhaltigen Werbeartikel als Geschenkideen. Mit nachhaltigen Mitarbeitergeschenken tun Sie Ihren Mitarbeitern, sowie der Umwelt etwas Gutes. Außerdem überträgt sich das positive Image nachhaltiger Werbeartikel auf Ihr Unternehmen.
Hier finden Sie eine Auswahl an Geschenken für Mitarbeiter zu Weihnachten:
- Tischadventskalenderfür das Büro
- Musik-CD Christmas Stars
- Weihnachtsbaumschmuck für weihnachtliche Stimmung Zuhause
- Schokoweihnachtsmann
- Armbanduhr für hervorragende Leistungen
- Powerbank als nützliches Geschenk für unterwegs
- Food-Container für die Mittagspause
Warum sollten Sie mit brilliant promotion® Ihre Mitarbeitergeschenke zu Weihnachten personalisieren?
Personalisierte Mitarbeitergeschenke stärken die Beziehung zu Ihren Mitarbeitern und verschönern den Büroalltag. Sie können besondere Leistungen mit Geschenken hervorheben und Ihre Wertschätzung ausdrücken. Personalisierte Geschenke lösen bei Ihren Mitarbeitern positive Emotionen und Einstellungen gegenüber Ihrem Unternehmen aus, da Ihre Bemühungen geschätzt werden. Außerdem erreichen Sie durch die Passung der Geschenke zu Ihren Mitarbeitern eine erhöhte Nutzung und sind somit auch in deren Privatleben präsent. Dadurch erzielen Sie zusätzliche Werbekontakte in einer erweiterten Personengruppe.
Bestellen Sie Weihnachtsgeschenke für Ihre Mitarbeiter!
Es lohnt sich in die Mitarbeiterbeziehung zu investieren. Schon mit einem kleinen Budget können Sie große Freude bereiten. Wir beraten Sie gerne telefonisch unter 040 - 570 18 25 70 oder kontaktieren Sie uns auch gerne über das Kontaktformular.
FAQ
1. Sind Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter steuerlich absetzbar?
Geschenke für Mitarbeiter oder Geschäftspartner sind bis zu einem Freibetrag von bis zu 35€ absetzbar. Achten Sie dabei unbedingt auf die Aktualität der steuerlichen Aspekte.
2. Gelten Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter als Betriebsausgabe?
Ja, Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter gelten als Betriebsausgaben.
3. Können Unternehmen Weihnachtsgeschenke oder andere Sachzuwendungen spenden?
Ja, Unternehmen können Weihnachtsgeschenke und Sachgeschenke spenden. Das Finanzamt behandelt Spenden je nach Rechtsform unterschiedlich. Für Kapitalgesellschaften, wie GmbHs oder AGs, sind Spenden Betriebsausgaben. Die Beträge mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Daher können Sie Spenden aus Betriebsmitteln in der Gewerbesteuererklärung geltend machen. So sinken der Gewerbeertrag und infolgedessen auch die fällige Gewerbesteuer. Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, wie OHG oder GbR, gelten diese Zuwendungen in der Regel als private Ausgaben des Unternehmers oder Gesellschafters. Sie dürfen nicht vom Gewinn abgezogen werden, sondern gehören als Sonderausgaben in die Einkommensteuererklärung.