Steuerrechtliche Aspekte bei Werbeartikeln

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Pauschalsteuer und Steuerfreigrenzen bei Werbeartikeln und Mitarbeitergeschenken

Werbeartikel werden vom Finanzamt steuerrechtlich unterschiedlich eingeordnet. Dabei wird sowohl zwischen dem Wert des Werbeartikels unterschieden als auch, ob der Beschenkte ein Angestellter des eigenen Unternehmens, ein Kunde oder Geschäftspartner ist. Eine Ausnahme bilden alle Werbeartikel, deren Preis unter 10,00 Euro liegt. Diese gelten als Streuartikel und können problemlos und steuerfrei verschenkt werden. Weder für den Beschenkten noch für den Schenkenden fallen weitere Kosten oder Dokumentationspflichten an.

Werbeartikel versteuern – Schenkender oder Beschenkter?

Werbegeschenke mit einem Warenwert über 10,00 Euro müssen grundsätzlich vom Beschenkten in der Einkommenssteuererklärung erwähnt werden. Als Unternehmer sind Sie dazu angehalten diese als Betriebseinnahme zu vermerken. Angestellte verbuchen das Geschenk als Arbeitslohn und versteuern es mit ihrem eigenen Steuersatz. Im Alltag ist es allerdings üblich, dass eine Pauschalsteuer in Höhe von 30% erhoben wird. Dieser Betrag zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer wird vom schenkenden Unternehmen übernommen. Sobald der Beschenkte über die steuerschuldige Übernahme informiert wird, muss der Empfänger das Geschenk nicht mehr versteuern. Diese Form der Pauschalsteuer kann pro Beschenktem bei bis zu 10.000 Euro im Jahr wirksam werden.

Wertgrenzen von Werbeartikeln für die Steuerpflichtigkeit

Werbepräsente bis zu 10 Euro: Werbeartikel bis zu einem Wert von 10,00 Euro liegen in der Freigrenze und sind für den Schenkenden als auch den Beschenkten steuerfrei. Es besteht keine Dokumentationspflicht und die Ausgaben können als Betriebsausgaben von der Steuer unbeachtet bleiben (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EstG).

Werbeartikel bis zu 35 Euro pro Kopf und Jahr: Wenn Sie Ihre Werbegeschenke von der Betriebssteuer abziehen möchten, sollten Sie darauf achten, dass Sie pro Jahr und Kopf in Summe nicht über 35,00 Euro verschenken. Der Beschenkte ist verpflichtet, den materiellen Wert zu versteuern. Um dem Finanzamt Transparenz über die Versteuerung zu gewährleisten, sind Sie als schenkendes Unternehmen dazu verpflichtet, alle Werbegeschenke mit einem Wert von über 10,00 Euro zu dokumentieren.

Mitarbeitergeschenke bis zu 60 Euro im Jahr:
Im Gegensatz zu Geschenken für Kunden und Geschäftspartner liegt der Freibetrag für Mitarbeiter etwas höher. Pro Mitarbeiter und Jahr liegt die Freigrenze für Werbegeschenke bei 60,00 Euro.

Werbegeschenke über der Freigrenze:
Sollte ein Werbegeschenk die jeweilige Grenze von 35,00 bzw. 60,00 Euro überschreiten, kann der gesamte Werbegeschenkbetrag nicht mehr als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Auf der steuerrechtlichen Ebene zählen diese Geschenke als Entnahme aus dem Betriebsvermögen und müssen zuvor als Gewinn versteuert werden.

Möglichkeiten für steuerfreie und sozialversicherungsfreie Mitarbeitergeschenke

Zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen, Jubiläen oder Hochzeiten sind weitere steuerfreie Sachgeschenke im Wert von bis zu 60,00 Euro erlaubt. Steuerrechtlich sind diese Mitarbeitergeschenke für das Unternehmen abgabefrei.

Es besteht die Möglichkeit die „kleine Sachbezugsfreigrenze“ für ein steuer- und sozialversicherungsfreies Sachgeschenk im Wert von bis zu 50,00 Euro pro Angestellten und Monat zu ermöglichen. Darunter fallen Gutscheine, der Beitrag für ein Fitnesscenter oder materielle Geschenke. Bargeld allerdings bleibt vollkommen Teil des Arbeitslohns und darf nicht verschenkt werden (§8 Abs. 2 Satz 11 EstG).

Ist die Werbeartikelversteuerung netto oder brutto?

Die Beträge werden in der Regel inklusive der jeweiligen Mehrwertsteuer verrechnet. Unternehmen mit einer Vorsteuerabzugsberechtigung können sich als Schenkende auf den Nettowarenwert beziehen. Die Freigrenzen beziehen sich einzig auf den Warenwert. Sonderleistungen und Services sollten gesondert ausgewiesen werden.

Steuerfreie Werbeartikel

Wir bieten eine Reihe an Werbemitteln an, welche die 10,00 Euro Freigrenze nicht überschreiten. Neben unseren Streuartikeln können Sie Kugelschreiber, Süßigkeiten, Mailing-Artikel und viele unserer Bestseller ohne Sorgen erwerben. Hochwertige Mitarbeitergeschenke können sich auch knapp unter der Grenze einordnen. Taschen, Regenschirme oder Powerbanks können Sie bei uns mit eigenem Werbedruck ganz einfach bestellen.

Sie haben Fragen zu unseren Werbeartikeln oder der Steuerpflichtigkeit? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.

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